Leistungsstreichungen für Asylbewerbende in Baden-Baden – Sicherheitspaket ist verfassungswidrig
Seit dem 31.10.2025 ist das von der Ampel verabschiedete Sicherheitspaket in Kraft. Lösungen für tatsächliche Sicherheit wurden nicht geliefert, dafür aber Punkte, um das Leben der Ärmsten in der Gesellschaft noch schwerer zu machen. Abgelehnten Asylbewerbenden, aufgrund von Dublin-III, sollen demnach keine Leistungen mehr ausgezahlt werden.
Genau das war vergangen Monat der Fall in der Gemeinschafts- und Anschlussunterkunft in Baden-Baden. Die Stadt hat 6 alleinreisenden Asylbewerber_Innen die Leistungen komplett gestrichen. Zusätzlich hat die Stadt die Schlösser zu den Zimmern der Bewohnenden ausgetauscht, sodass sie auch keine Unterkunft mehr hatten. Sie wurden dazu aufgefordert in den Dublin Staat zurückzukehren, was mit einer Frist von 2 Tagen praktisch unmöglich ist, vor allem weil die Stadt im Besitz aller Ausweisdokumente ist.
Diese Art der Behandlung war aus Sicht der Stadt konform mit dem sogenannten Sicherheitspaket. Wir als Linke kritisieren das Gesetz und dessen Umsetzung scharf. Keinem Menschen dürfen existenzsichernde Leistungen, wie ein Bett, Nahrung oder lebenswichtiges Geld, gestrichen werden. Nicht nur ist das unmenschlich, sondern auch mit dem Grundgesetz sowie EU-Recht nicht vereinbar. Da eben jene Verfassungsmäßigkeit nicht abschließend geklärt ist, ist die Stadt eigentlich angehalten, dieses Gesetz nicht umzusetzen, bis rechtliche Klarheit geschaffen wurde.
Das sieht auch das Sozialgericht Karlsruhe so. Dieses hat in einem Eilverfahren, aufgrund der drohenden Obdachlosigkeit, einer Klägerin aus Baden-Baden recht gegeben. Auch laut dem Sozialgericht, ist die Streichung von existenzsichernden Leistungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gesetz wird aktuell ebenfalls vor dem EuGH überprüft. Die Stadt muss nach der Entscheidung die Leistungen zum Glück wieder auszahlen.
Wir als Linke fordern die Stadt Baden-Baden dazu auf, die Leistungen unter allen Umständen weiter auszuzahlen. Ebenfalls fordern wir die kommende Bundesregierung dazu auf, die Leistungsstreichungen aus dem AsylbLG zu entfernen und sich für echte Integration, anstelle von Abschreckung einzusetzen. Die Betroffenen waren nie kriminell und haben nie die Chance bekommen freiwillig auszureisen, bevor ihnen die Leistungen gestrichen wurden. Eine komplette Leistungsstreichung ist außerdem in jedem Fall nicht mit der Würde des Menschen und dem Existenzminimum vereinbar. Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern in einer Vielzahl von Fällen von Sozialgerichten, dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH festgestellt. Das Sicherheitspaket ist verfassungswidrig! Generell stellt sich die Frage, was diese Leistungsstreichungen mit Sicherheit zu tun haben sollen, wenn Menschen ihre Existenzsicherung genommen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.proasyl.de/news/obdachlos-per-gesetz-junge-gefluechtete-wird-aus-unterkunft- geworfen/
https://fluechtlingsrat-bw.de/rechtsprechung/sg-darmstadt-kein-leistungsausschluss-fuer-dublin- faelle/