Nachfrage zu Arbeitserlaubnissen von Geflüchteten
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bedanke ich mich (nach zugegebenermaßen sehr langer Zeit) für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Außerdem wünsche ich Ihnen alles Gute fürs neue Jahr.
Nachdem Sie mich bezüglich wichtiger Teile meiner Anfrage an die Arbeitsagentur verwiesen haben, habe ich dort nachgefragt. Hier gab es leider bei der Bearbeitung meiner Anfrage Probleme, weshalb ich die Antwort erst kurz vor Weihnachten bekommen habe. Aus dieser Antwort möchte ich Ihnen hier einen Teil zitieren:
"Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber sowie geduldete Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis erhalten, kann Ihnen tatsächlich nur die Ausländerbehörde mitteilen. Diese bittet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, bei einem entsprechenden Antrag um ihre Zustimmung.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) prüft daraufhin im konkreten Einzelfall, ob die Beschäftigungsbedingungen der Stelle ungünstiger ausfallen als diejenigen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Ergebnis dieser Prüfung übermittelt die ZAV zurück an die Ausländerbehörde, die die letztendliche Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis trifft. Die Ausländerbehörde kann die Erteilung einer Arbeitserlaubnis trotz Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aus anderen Gründen versagen."
Dabei macht mich hier der Zusammenhang mit einem Teil Ihrer Antwort stutzig:
"Zuständig für die Arbeitsmarktintegration sind jedoch primär das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt). Damit die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erteilen kann, muss daher auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Dementsprechend stellt die Ausländerbehörde Anfragen bei der Bundesagentur für Arbeit auf Zustimmung. Wenn diese nicht erteilt wird, kann auch keine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde ausgestellt werden. Zu den jeweiligen Erteilungs- und Ablehnungsgründen kann die Bundesagentur für Arbeit Auskunft geben. Die Ausländerbehörde führt weder darüber noch über die Anzahl der Anträge eine Statistik."
Können Sie mir in diesem Zusammenhang noch folgende Fragen beantworten:
- Warum verweisen Sie mich mit der Antwort nach einer Statistik über die Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete an die Arbeitsangentur und diese verweist mich bei der gleichen Anfrage an Sie?
- Wenn mir keine der beiden Stellen die Frage, wie viele Asylbewerber*innen in den letzten Jahren eine Arbeitserlaubnis bekommen haben, beantworten kann, an welche Stelle kann ich mich denn dann wenden?
- Die Arbeitsagentur sagt, dass es seitens der Ausländerbehörde verschiedene Gründe geben kann eine Arbeitserlaubnis abzulehnen, selbst wenn die Arbeitsagentur ihre Zustimmung gegeben hat. Was sind das für Gründe?
- Wie Evaluieren Sie wie erfolgreich die Maßnahmen des von Ihnen genannten Integrationskonzepts sind? Welche der bisherigen Maßnahmen stellen sich dabei als erfolgreich oder weniger erfolgreich heraus?
Freundliche Grüße
Daniel Heck
